Vor der ersten Therapieeinheit benötigen Sie eine Verordnung zur Physiotherapie von Ihrem Haus- oder Facharzt. Bitte bringen Sie diese unbedingt zum ersten Behandlungstermin mit! Wenn Sie Ihre Verordnung bei Ihrer zuständigen Krankenkasse bewilligen lassen, können die Kosten je nach Kasse, dem Tarif entsprechend, rückerstattet werden. Gerne gebe ich Ihnen Auskunkt über die aktuellen Tarif Rückerstattungen. Bei genaueren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Wenn keine Beschwerden im Mittelpunkt stehen, kann eine physiotherapeutische Behandlung auch präventiv erfolgen. So ist es möglich Pathologien, Verletzungen und Beschwerden vorzubeugen. Eine ärztliche Überweisung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Daher ist eine Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse im Regelfall ausgeschlossen.
Bitte bringen Sie Folgendes zu Ihrer ersten physiotherapeutischen Behandlung mit:
Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Termine, welche nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, zur Gänze in Rechnung gestellt werden. Davon ausgenommen sind Unfall oder akute Krankheit.
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